Mobilfunk-Konzepte
Konzept I
zur Senkung der Mobilfunkbelastung auf gesundheitlich und biologisch vertretbare und technisch machbare Werte als reine Outdoor-Werte
Erstellen eines Gutachtens durch eine Fachfirma
Es ist dringend notwendig, eine Firma damit zu beauftragen, den Ist-Zustand der Funkbelastung in der gesamten Stadt zu messen und daraus ein Gesamtkonzept zur Strahlenminimierung zu erarbeiten. Dieser Auftrag sollte nur an eine unabhängig und neutral arbeitende Firma vergeben werden. Die Mobilfunkinitiative Kempten-West kann der Stadt Vorschläge von Fachfirmen, die das durchführen können, unterbreiten.
Die Ausschreibung und Vergabe durch die Stadt sollte nach bestimmten, weiter unten ausgeführten Kriterien (eventuell in Zusammenarbeit mit Mobilfunkinitiative Kempten-West) erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Mobilfunk-Betreiber (MobFu) weder Zeit noch Ort der Messungen vorher erfahren dürfen, denn die Gefahr der Manipulation (Absenken der Sendeleistungen) ist groß und sehr realistisch.
Auftrag an diese Fachfirma:
Erfassen des Ist-Zustands im gesamten Stadtgebiet.
Erfasst werden müssen die tatsächlich auftretenden Strahlungswerte. Die bisher üblichen Angaben eines %-Gehalts von unseren absurden Grenzwerten haben keinerlei gesundheitliche Relevanz und eignen sich nicht für ein Konzept zur Strahlenminimierung;
Hinweis: Bericht über Messungen durch das Landesamt für Umweltschutz Augsburg (LfU) in Bayern 3 am 21.04.2008 (Abendschau);
In München wurden bei Messungen mit dem personenbezogenen Dosimeter „nur“ Belastungen von etwa 2 % des Grenzwertes festgestellt.
Die Belastungen seien „relativ gering“ und „deutlich weniger gefährlich“ als angenommen.
Unsere Beurteilung dazu:
2 % des gültigen Grenzwertes bedeuten aber eine durchgängige Belastung von 94.000 bis 200.000 µW/m² (je nach Netzart), was durch die %-Angabe verharmlosend unter den Tisch fällt.
Das Messprogramm des LfU ist Teil des Deutschen Mobilfunkforschungsprogrammes, das zu 50 % von der Mobilfunkindustrie finanziert wird (Eigendarstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz)!!!
Der derzeitige Grenzwert sagt nur aus, dass sich nach einer Belastungszeit von 6 Minuten bei einer Leistung von 4.700.000 bis 10.000.000 µW/m² das Gewebe um 1°C erwärmt (siehe Grenzwerttabelle Anlage). Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt für Mobilfunk aber ebenso wenig einen Schwellenwert für eine Langzeitexposition (Wert ab dem eine Gesundheitsge-fährdung auftritt) wie für die radioaktive Strahlung.
Die Kemptener Blutwerte zeigen, dass Veränderungen bereits bei wesentlich geringerer elektromagnetischer Belastung stattfinden.
Die vorhandenen Kemptener Messreihen:
sind zu alt, die jüngste ist von 2006,
enthalten keine Angaben über Dauer der Messungen, Uhrzeit und gemessenen Spitzenleistungen.
Langzeitmessungen sind notwendig:
Mit Maximalwertangabe (Hauptnutzungszeiten sind erfahrungsgemäß 8:00 – 9:00, 11:00 – 14:00, 16:00 – 18:00),
Differenzierung nach Netzart und Frequenz (D1, D2, E-plus, 02, UMTS...),
Angaben, wo überall in der Stadt gerade noch im Außenbereich telefoniert werden kann.
Erstellen eines Gesamtkonzeptes:
Auf der Basis dieser Messreihen muss die Fachfirma ein Gesamtkonzept erstellen, das die Gesundheit der gesamten Bevölkerung schützen kann. D.h. es muss eine flächendeckende Leistungsminimierung der Sender erreicht werden, die gerade noch eine reine Outdoor- Versorgung möglich macht, aber eine Indoor-Versorgung vermeidet.
Erstellen einer Sendecharakteristik:
Welche Gebiete sind wie stark belastet?
Wo und wie können die vorhandenen Sender in ihrer Leistung so heruntergefahren werden, dass in der ganzen Stadt Sicherheit in den Innenräumen gewährleistet ist, d.h. keine Indoor-Versorgung mehr!
Leistungsreduzierung,
Änderung der Abstrahlwinkel,
Optimierung des Antennentyps,
Festlegung eines maximalen Summenwerts pro Senderstandort (Summenwert darf bei Nachrüstung nicht überschritten werden),
Bei Mehrfachnutzung eines Standortes durch GSM/900 MHz = D1 (T-Mobile) und D2 (Vodafone), GSM/1800 Mhz (E-plus, 02), UMTS/2200Mhz ebenfalls keine Überschreitung des Summenwerts.
Roaming-Verfahren miteinbeziehen:
Verbindungen werden innerhalb der verschiedenen Netzbetreiber gehalten und abgerechnet, wie bei Telefonaten im Ausland mit deutschem Handy.
Verfahren wird bei der Deutschen Bahn bereits praktiziert!
Funklöcher einzelner Betreiber werden somit kompensiert.
Folge: eine drastische Strahlenreduzierung und weniger Sendeanlagen
Kosten:
Nach Rückfragen bei den entsprechenden Firmen muss mit Kosten von etwa 100.000.- € bis 120.000.- € gerechnet werden. Das würde pro Bürger nicht mehr als 1.85 € ausmachen. (65.018 Einwohner lt. AZ v. 19.4.08)
KE ist Hochschulstadt: eventuell in Zusammenarbeit mit FH erstellen lassen, (Facharbeiten, Diplomarbeiten, Forschungsprojekt, als Pilotprojekt „gesundheitsverträg-licher Mobilfunk“ Kempten),
TU in München, Bundeswehr München-Neubiberg, Universität Augsburg ....
Sonstige Finanztöpfe anzapfbar?
Sammeln bei Bürgern ähnlich der Aktionen für den Bau des Stadttheaters,
Spenden durch Banken und Betriebe analog der Spenden für Kultur und Sport, insbesondere Spenden der Sparkasse Allgäu aus der Vermietung ihres Daches auf dem Gebäude in der Lindauerstraße an T-Mobil.
Kontrolle:
Eine Kontrolle dieser Festlegungen durch die Stadt ist zwingend notwendig.
Durch ein unabhängiges Institut: unregelmäßige und unangemeldete Langzeitmessungen
oder feste Messstation, bzw. mobile Überwachung durch das Umweltamt
Ergebnis:
Möglichkeiten des Baurechtes für die Stadt Kempten
Positivplanung
Stadt kann und muss ihr Recht der Planungshoheit wieder ausüben (kommunale Planungshoheit)!
Verfassung des Freistaates Bayern: Art. 11, Abs. 4 (Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben) Art. 83, Abs. 1 (eigener Wirkungskreis der Gemeinden); Bayerische Gemeindeordnung; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 28, Abs. 2.
Aufnahme in Flächennutzungsplan möglich,
Gestaltung entsprechender Bebauungspläne,
Stadt entscheidet, wo welche Sender abgebaut werden müssen, da ausreichende Versorgung, ja Überversorgung erreicht ist,
Erstellung einer Mobilfunksatzung.
Stadt kann eine Anlaufstelle schaffen, die hochfrequenzbedingte und umweltbedingte Beschwerden aller Art sammelt (Bürger- oder Umweltbüro) und aktiv wird.
Stadt kann verlangen, vorhandene Anlagen durch alle Betreiber zu nutzen (Roaming-Verfahren, s.o.).
Einnahmen durch Bußgelder gegen Betreiber, die die Messwerte in der städtischen Mobilfunksatzung überschreiten.
MobFu-Betreiber müssen dies akzeptieren (BauGB § 15, Veränderungssperre für Baumaßnahmen).
MobFu-Betreiber davon überzeugen, dass dies zukunfts- und imageträchtiger ist, als ständige Verharmlosung und Verniedlichung der Gesundheitsgefahren einer nicht ausgereiften Hochfrequenztechnologie (siehe auch Probleme und Bestrebungen in Spanien, Österreich, England, Frankreich oder der Schweiz!).
Folgen:
Bessere Regeneration Erkrankter und Schutz für gefährdete Bürger (sind alle!) in den eigenen 4 Wänden möglich,
Vermeidung des Florianprinzips durch konzeptgestützte Demokratie,
Weniger Spannungen in Bevölkerung, weniger Nachbarschaftskonflikte, Besorgte wären zufriedener,
Stadt und Stadtrat politisch, wirtschaftlich und versicherungstechnisch aus dem Schneider,
Durch Nutzung aller rechtlichen und technischen Möglichkeiten politische Weichenstellung zur Vorsorge möglich,
Für die Stadt und den Stadtrat Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit und den Bürgern gegenüber positiv darzustellen (Wahlergebnis, Wahlbeteiligung!!!).
Handlung zum Wohle für alle, Verpflichtung zum Allgemeinwohl;
Betroffen sind wir alle, auch wenn es die Mehrheit noch nicht wahrhaben will.
Schlussfolgerungen aus dem bisherigen Umgang der Mobilfunkindustrie und Politik mit den Bürgern
Warnungen:
Wir alle sollten die Warnungen vor unbedarfter Nutzung der Mobilfunktechnik ernst nehmen:
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1999: Grenzwerte für Gesundheitsschutz nicht geeignet, in: Heike-Solweig Bleuel, Generation Handy, Röhrig Universitätsverlag, St. Ingbert 2007, S. 30f.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) keine Handys in Kinderhand.
Bayerisches Kultusministerium: In Schulen Verkabelung statt Schnurlosversorgung.
EU-Umweltamt: BioInitiative Report: Grenzwerte kein Gesundheitsschutz - Stellungnahme BfS im Netz negativ, aber sehr dürftig und unwissenschaftlich.
Dr. rer.nat. Ulrich Warnke: NADH Oxidase durch schwache elektromagnetische Felder, dadurch Erhöhung des Stressfaktors im Zellhaushalt.
Unsere Bemerkung dazu: Vor allem das BfS und die zuständigen Ministerien fahren zweigleisig. Einerseits versichern sie ständig auf Grund ihrer zu 50 % von der Mobilfunkindustrie finanzierten Forschungsergebnisse, dass Mobilfunk unbedenklich sei und diskreditieren alle anderen vorhandenen Studien. Andererseits geben sie trotzdem Warnungen heraus! Ist Mobilfunk nun schädlich, oder nicht? Oder sind die Warnungen nur eine Rückversicherung für alle Eventualitäten ?
Grenzwertdiskussion:
Nach unserer Ansicht wird die Grenzwertdiskussion bewusst zu Gunsten der Mobilfunkindustrie in der Schwebe gehalten, um eine flächendeckende Versorgung problemlos durchziehen zu können und damit Fakten und Sachzwänge zu schaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Schadensvermutung ist seit dem Jahre 2000 durch weiterführende Daten und Gesetzeslage heute gegeben. Siehe u.a.:
Rechtsanwalt Pascal De Coulon;
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verpflichtete Politik als Verordnungsgeber, Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls zu handeln (BVerfG, 1 BvR 1676/01 v. 28.2.2002, Absatz-Nr. 1 - 20, speziell Punkt14);
Beispiele für in der Vergangenheit anfänglich höchst sorglosen und naiven Umgang mit neuen Techniken und Materialien:
Röntgenstrahlung in den 1950ern: Röntgen von Kinderfüßen in Schuhläden, heute undenkbar, strafbar wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wesentlich strengere Sicherheitsvorkehrungen bei einer Röntgenaufnahme,
Radaropfer bei der Bundeswehr, bis heute immer wieder bestritten,
Contergan, Asbest, PCB, PCP, Lindan, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (Ozonloch), Katalysator bei PKW, Blei im Benzin ....
Stadt könnte sich nicht nur als älteste sondern auch als strahlungsärmste und damit intelligenteste Mobilfunkstadt Deutschlands bezeichnen!