14. Oktober 2010
Am Donnerstag, den 14. Oktober 2010 fand eine Informationsveranstaltung der Mobilfunk Bürgerinitiative Kempten-Thingers für alle Bürgerinnen und Bürger statt.
Im "Bürgertreff", Schwalbenweg 71, 87439 Kempten wurde die Situation, die sich mit der Errichtung einer neuen Sendeanlage auf dem Hochhaus im Bachstelzenweg 7 ergibt erklärt und diskutiert.
Ziel war es, die betroffene Bevölkerung für folgende Fragen an die Verantwortlichen zu sensibilisieren:
Als der Bau der Sendeanlage am Klinikum festgelegt wurde, geschah dies unter der Vorbedingung, dass die Sendeanlagen in Thingers (lt. Aussage des Gutachters "... wahre Dreckschleudern") nicht erweitert werden. Im Oktober 2010 wurden die Anlagen trotzdem um eine UMTS-Sendeanlageerweitert. Wird die Anlage am Klinikum nun wieder abgebaut?
Die sogenannte "Grundversorgung" mit Mobilfunk ist in Kempten bereits übererfüllt. Wie kann es sein, dass die Stadt weitere Mobilfunksender - damit eine höhere Belastung zulässt - und darüber ihre Pflicht zur gesundheitlichen Vorsorge der Bevölkerung grob vernachlässigt?
Wann führt die Stadt Kempten endlich einen Rechtsstreit durch, um die derzeitige Baugesetzgebung - die zu Gunsten der Funknetzbetreiber ausgelegt wird - aufgrund ihres verfassungsgemäßen Rechts auf "kommunale Planungshoheit und Selbstbestimmung" zu ändern und um der gesundheitlichen Vorsorge den gebührenden Vorrang einzuräumen?
Für die neuen Sendeanlagen auf dem Hochhaus im Bachstelzenweg 7 muss der Bebau-ungsplan geändert werden. Die Hochhausfläche und der gesamte umgebende Stadtteil ist "reines Wohngebiet" und damit natürliche Schutzzone gegen den Betrieb von Mobil-funkanlagen.Kann der Bauausschuss des Kemptener Stadtrats dieses ausgewiesene Schutzgebiet ohne Not für eine erweiterte, rein wirtschaftliche Nutzung zulassen?
Das Arreal des Thingerstreff ist - als "Insel" inmitten des reinen Wohngebiets - im Bebau-ungsplan als "Sondergebiet, Unterzentrum" ausgewiesen, damit von hier aus die Grundversorgung der Bevölkerung sicher gestellt werden kann. Hierzu gehören z.B. Lebensmittelläden, Arzt- und Anwaltspraxen oder Gaststätten; nicht dazu gehören z.B. Handwerksbetriebe, Auto- oder Teppichhändler! Ebenfalls nicht dazu gehört der Betrieb von Mobilfunksendern! Die Errichtung und der Betrieb der Sendeanlagen auf dem Thingerstreff sind demnach illegal. Wann verbietet die Stadt Kempten endlich den Betrieb der selbstherrlich errichteten Anlagen?
Die zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und dem Städte- und Gemeindetag vereinbarte "Selbstverpflichtungerklärung" lässt keine Mobilfunkanlage in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu. Die Nachbargrundstücke des Thingerstreffs, als auch des Bachstelzenweg 7 sind jedoch mit Kindergarten und zwei Schulen bebaut. Warum beruft sich die Stadt Kempten nicht auf diese Vereinbarung und verbietet die Errichtung und den Betrieb von Sendeanlagen?
Auch die Grundeigentümerin und Vermieterin des Hochhauses am Bachstelzenweg 7 sowie vieler weiterer Nachbargebäude, "die Sozialbau", kümmert sich wenig um die gesundheit- liche Vorsorge ihrer Mieter. Für die "schnelle Mark" lässt sie die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkanlagen inmitten ihrer Wohnanlagen zu. Schließt die Haftpflicht- versicherung des Vermieters auch die gesundheitlichen Folgen der Strahlungsbelastung mit ein? Immerhin wurden von der Bürgerinitiative Kempten-West bereits signifikante Veränderungen der menschlichen Blutwerte durch den Sender auf dem Sparkassengebäude Lindauer Straße nachgewiesen!
Warum wird die Gefahrensituation im Stadtteil Thingers nicht im Rahmen einer Bürgerversammlung - zu der der Oberbürgermeister einlädt - vorgestellt und diskutiert? In anderen, betuchteren Stadtteilen war dies regelmäßig der Fall. Sind es die "dummen" Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Thingers nicht wert, dass man mit ihnen gemeinsam nach Lösungen sucht?
Wann beginnt die Stadt Kempten die versprochene Absenkung der Sendeleistungen auf gesundheitsverträgliche Werte durchzusetzen? Reicht das naive "dialogische Verfahren" aus, um die Netzbetreiber zur Einsicht zu zwingen?
Wann wird in Kempten die eigene Wohnung endlich als Schutz- und Rückzugsraum vor gefährdender elektromagnetischer Strahlung gewährleistet sein? Innerhalb der Wohnung dürfen durch Außenwirkung keine höheren Strahlenbelastungen als 1 µW/m² auftreten!
Die Handlungen der Mobilfunknetzbetreiber sind rücksichtslos, menschenverachtend sowie bar jeder Ethik, nur wirtschaftlichen Erwägungen gehorchend, beratungsresistent und werden gemeinsam mit willfährigen Politikern durchgesetzt. Selbstverpflichtungserkärungen der Mobilfunkindustrie sind das Papier nicht wert auf denen sie geschrieben sind. Ist es den selbstbewussten und aufgeklärten Bürgern möglich - auch mit Bürgerwiderstand - diesen Wildwuchs zu stoppen und gesundheitlich erträgli-che Rahmenbedingungen für die Nutzung des Mobilfunks zu schaffen?
An dieser Informationsveranstaltung nahmen ca. 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Stadträte teil.